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GEMA

Der BDT e.V. bietet seinen Mitgliedern die Möglichkeit, über die Deutsche Tanzschulinhabervereinigung e.V. (DTIV) von den günstigen Pauschalsätzen zu profitieren. Die DTIV e.V. ist als Verband für Tanzschulinhaber Gesamtvertragspartner der GEMA und ermöglicht den Mitgliedern eine einfache und bequeme GEMA-Abrechnung.

Diese Möglichkeit der Teilnahme richtet sich in erster Linie an Mitglieder des Berufsverbandes Deutscher Tanzlehrer e.V.  Natürlich sind uns alle Kolleginnen und Kollegen herzlich willkommen.

Voraussetzung ist in jedem Fall die Mitgliedschaft in der Deutschen Tanzschulinhabervereinigung e.V. (DTIV). Die Mitgliedschaft kann von jeder Tanzschule erlangt werden. Der ordentliche Beitrag beträgt € 425 jährlich, BDT-Mitglieder erhalten einen Beitragsnachlass von € 125, der Beitrag beträgt dann € 300 jährlich. Alle Infos auf www.dtiv-ev.de

Der wesentliche Unterschied zu Verträgen anderer Verbände liegt in der Umlegung auf die einzelnen Tanzschulen. Gerechte, nicht ausschließlich flächenorientierte Größenordnungsmodelle garantieren unseren Mitgliedern Kostenersparnis und Rechtssicherheit. Die DTIV partizipiert nicht an den eigentlichen Gema-Gebühren. Somit ist es jedem Interessenten leicht möglich, zu entscheiden, ob sich dieser Vertrag für sein Unternehmen rechnet.

Profitieren auch Sie von diesem attraktiven Vorteil. Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne unsere Geschäftsstelle oder das Präsidium des BDT.

BDT-Mitglieder finden Rechenbeispiele und weitere Informationen im Mitgliederbereich.

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