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Aus- und Fortbildung

Der BDT e.V. ist ein anerkannter Berufsverband und berechtigt, die Ausbildung zum/zur Tanzlehrer/in durchzuführen.

Das Ausbildungsziel Tanzlehrer/in kann haupt- als auch nebenberuflich erreicht werden. Damit kann man als ausgebildete/r Tanzlehrer/in in allen deutschen Tanzschulen arbeiten. Die in Deutschland tätigen Tanzverbände sowie deren angeschlossenen Tanzschulen akzeptieren in der Regel gegenseitig die Tanzlehrer/in-Qualifikation.

WARUM EINE AUSBILDUNG?

Ein/e Tanzlehrer/in hat eigentlich zwei Berufe. Zum einem ist man Lehrer/in und benötigt pädagogische Erfahrung in Methodik, Didaktik und vielem mehr. Zum anderen muss man natürlich Tanzstile, Schritte und Techniken beherrschen.

Mit dem qualifizierten Abschluss zum/zur BDT-Tanzlehrer/in wird gegenüber den Tanzschülern objektiv dokumentiert, dass man „sein Handwerk" erfolgreich gelernt hat und die weltweit gültigen Tanz-Standards weitergeben kann.

Wenn man später einmal den Wunsch hat, eine eigene Tanzschule zu gründen, ist der Nachweis einer erfolgreich abgeschlossenen Tanzlehrerausbildung das zentrale Qualitätsmerkmal zur Kundengewinnung.

Eigentlich ist es wie in jedem Ausbildungsberuf – es macht nur viel mehr Spaß.

VORAUSSETZUNGEN

Interesse am Tanz und Talent gehören zu den Grundvoraussetzungen. Alles andere wie Schritte und Techniken erlernt man während der 3-jährigen Ausbildung.

Freude am Umgang mit Menschen, Kommunikationsoffenheit und die Bereitschaft meist in den Nachmittags- und Abendstunden zu arbeiten sind unabdingbar, wenn man als Tanzlehrer/in arbeiten möchte.

Sie interessieren sich für eine qualifizierte Ausbildung zum/zur BDT-Tanzlehrer/in? Dann finden Sie im Bereich Ausbildung weitere Informationen, die Ausbildungsinhalte und unsere Ausbildungsbetriebe mit allen Kontaktdaten.

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